§ 2 MagBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2003

Stellenplan

§ 2

Vom Gemeinderat ist jährlich ein Stellenplan nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 3 des Salzburger Stadtrechtes 1966 zu beschließen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)