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§ 2 Maßnahmen zur Sanierung der Fernheizkraftwerk Pinkafeld Ges. m. b. H.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1973

§ 2

Vermögensvermehrungen, die durch die Vorgänge im Sinne des § 1 entstehen, sind abgabenrechtlich wie Sanierungsgewinne zu behandeln.

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