Verständigung
§ 2
Eine gesonderte Verständigung der Betroffenen von der erfolgten Löschung gemäß § 73 Abs. 3, zweiter Satz SPG hat nicht zu erfolgen.
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Verständigung
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Eine gesonderte Verständigung der Betroffenen von der erfolgten Löschung gemäß § 73 Abs. 3, zweiter Satz SPG hat nicht zu erfolgen.
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