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§ 2 Löschung erkennungsdienstlicher Daten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.2003

Verständigung

§ 2

Eine gesonderte Verständigung der Betroffenen von der erfolgten Löschung gemäß § 73 Abs. 3, zweiter Satz SPG hat nicht zu erfolgen.

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