§ 2  LHG 2020

Alte FassungIn Kraft seit 10.4.2020

Zu LGBl Nr 11/2020: In- und Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 2 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 seine Wirksamkeit. (2) Die §§ 2 und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.

Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung

§ 2

Gemäß Art 15 Abs 1 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 wird für die Jahre 2021 bis 2024 folgende, auf der Gliederung des Anhanges 2 zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 basierende rechtlich verbindliche mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung festgelegt:

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20.04.2020

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