vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.10.1997

Geltungsbereich

§ 2.

Diese Verordnung gilt für neue netzbetriebene Haushaltskühl-, -tiefkühl- und -gefriergeräte sowie deren Kombinationen gemäß Anhang I, nachstehend „Kühl- und Gefriergeräte“ genannt. Geräte, die auch mit anderen Energiequellen, insbesondere Akkumulatoren, betrieben werden können, sowie Haushaltskühl- und -gefriergeräte, die nach dem Absorptionsprinzip arbeiten, und Geräte, die nach besonderen Spezifikationen hergestellt werden, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Schlagworte

Haushaltskühlgerät, Haushaltstiefkühlgerät, Kühlgerät, Haushaltsgefriergerät

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019

Gesetzesnummer

10012722

Dokumentnummer

NOR12157910

alte Dokumentnummer

N9199749318L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte