§ 2 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2017

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,03 € zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018

Gesetzesnummer

20009879

Dokumentnummer

NOR40193448

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)