§ 2 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2015

Entgelte

§ 2

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 8,74 € zu berechnen.

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