materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 150/2025
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 8,81 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025
Gesetzesnummer
20012608
Dokumentnummer
NOR40262432
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