materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 152/2024
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 10,57 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2024
Gesetzesnummer
20012233
Dokumentnummer
NOR40252332
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
