materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 247/2022
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 8,93 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022
Gesetzesnummer
20011590
Dokumentnummer
NOR40235705
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