Das Vermittlungsamt besteht mindestens aus drei Vertrauensmännern nebst einem Ersatzmanne, welche vom Landesausschusse nach Anhörung der betreffenden Gemeinden aus den Mitgliedern derselben gewählt werden. Das Ergebnis der Wahl ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und den beteiligten Gemeinden mitzuteilen.
10.12.2015
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