§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2016

Darstellung der Frauenquote

§ 2.

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2014/2015 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 36,99 % auf 39,64 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 46,67 % auf über 50 %, konkret auf 51,85 %, zu verzeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189114

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