Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).
Darstellung der Frauenquote
§ 2.
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40%. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2004/2005 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 22,60% auf 28,49%, in der Verwendungsgruppe A2 hingegen eine Senkung von 37,29% auf 36,36% zu verzeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
20004466
Dokumentnummer
NOR40072985
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