§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.2004

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 476/2005).

Darstellung der Frauenquote

§ 2.

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2002/03 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 19,66 % auf 22,60 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 35,29 % auf 37,29 % zu verzeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2023

Gesetzesnummer

20003175

Dokumentnummer

NOR40049443

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