Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Foto- und Multimediakaufmann/-frau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Ermitteln des Bedarfes für die Warenbeschaffung und Durchführen der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform,
- 2. Überwachen und administratives Bearbeiten von Warenlieferungen,
- 3. Übernehmen, Kontrollieren, Lagern und Pflegen von Waren,
- 4. Vorbereiten, Bereitstellen und verkaufsgerechtes Präsentieren sowie Demonstrieren des betrieblichen Warensortimentes,
- 5. Planen des Einkaufs unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen und der Erfordernisse des Marktes,
- 6. Beraten von Kunden bei der Produktauswahl, technischen Ergänzungen und Zubehör,
- 7. Beraten von Kunden hinsichtlich Bildgestaltung und -nachbearbeitung,
- 8. Anbieten von Serviceleistungen,
- 9. Führen von Verkaufsgesprächen,
- 10. Entgegennehmen und Abwickeln von Bestellungen und Kundenaufträgen inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
- 11. Behandeln von Kundenreklamationen.
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