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§ 2 Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.2.1935

§ 2.

(1) Das Staumaß ist so anzulegen, daß es vom Wasser unmittelbar bespült wird.

(2) Die Herstellung des Staumaßes zur Bezeichnung des erlaubten höchsten Wasserstandes hat auf eine der folgenden drei Arten zu geschehen:

1. Wo Ufermauern oder felsige Uferwände bestehen, kann an diesen das Staumaß durch Anbringung einer gut befestigten, mindestens 50 cm langen, waagrecht in die Wandflucht eingelassenen Flachschiene (Klammer) oder durch eine stark vertiefte, durch einen Anstrich mit schwarzer Farbe gut ersichtlich gemachte Furche von obiger Länge derart hergestellt werden, daß die obere Begrenzungslinie der Flachschiene oder Furche die zulässige Wasserhöhe anzeigt. Senkrecht auf die Flachschiene oder Furche ist nach oben und unten je ein 15 cm langer metrischen Maßstab anzubringen, welcher entweder auf einer senkrecht in die Wandflucht eingelassen Flachschiene verzeichnet oder in die Uferwände eingemeißelt werden kann und den Zweck hat, die allfälligen Überschreitungen oder Unterschreitungen der erlaubten Wasserspannung ersichtlich zu machen (Abbildung 1 der Beilage).

2. Finden sich für das Staumaß unverrückbare Grundlagen der bezeichneten Art nicht vor, so ist an einer entsprechend gewählten Uferstelle ein aus Beton und Eisen gebildetes Staumaß in nachstehender Weise herzustellen:

Das in den Betonkörper einzubauende Eisengerippe besteht aus drei Teilen; diese sind:

  1. a) ein als Ankerstange dienendes Schmiedeeisenrohr von 25 mm äußerem Durchmesser und mindestens 1,10 m Länge, das unten eine Öse zum Durchstecken des Ankerriegels und oben ein Schraubengewinde erhält;
  2. b) der aus einem Flacheisenstab von 50 x 8 mm Querschnitt und 400 mm Länge bestehende Ankerriegel;
  3. c) die Staumaßhaube.

Die Staumaßhaube, welche mit ihrer Scheibenfläche die Höhe des festgesetzten Wasserstandes zu bezeichnen hat, ist eine gußeiserne Scheibe von 250 mm Durchmesser und 15 mm Fleischstärke, in deren Mitte sich ein nach oben um 70 mm über die Oberfläche der Scheibe vorstehendes sechseckiges Schraubenmuttergehäuse von 70 mm eingeschriebenem Durchmesser befindet. An den Rändern der Scheibe sind nach unten vier einander paarweise gegenüberstehende, aus Flacheisen von 40 x 7 mm Querschnitt hergestellte Pratzen angeschraubt. Die Schraubenköpfe sind versenkt. Der lotrechte Mittelteil der oben zur Verbindung mit der Kopfplatte nach innen auf 50 mm, unten zur Einbindung in den Betonkörper nach außen auf 60 mm Länge rechtwinkelig angebogenen Pratzen ist 445 mm lang. Am unteren Ende sind die vier Pratzen von einem Flacheisenring von 40 x 7 mm Stärke umfangen.

Die auf mindestens 1,20 m Tiefe unter dem zu bezeichnenden Wasserstand auszuhebende Baugrube hat eine quadratische Grundfläche von wenigstens 60 cm Seitenlänge zu erhalten und ist je nach der Beschaffenheit des Bodens mit natürlichen Böschungen oder mit senkrechten durch Spundwände oder Verspreizungen gehaltenen Wänden herzustellen. Bei nachgiebigem Untergrund ist die Gründungssohle durch Einrammen von Pfählen zu festigen.

Auf die Sohle der Baugrube wird zunächst eine Betonschicht von mindestens 15 cm Stärke aufgebracht und auf dieselbe sodann der vorher auf die richtige Länge gebrachte und mit dem Ankerriegel versehene Anker versetzt. Die Baugrube ist hiebei sowie bei der späteren Betonierung tunlichst wasserfrei zu halten, doch ist dies kein unbedingtes Erfordernis, da sich die Versetzung des Ankers und die Einbetonierung desselben auch unter Wasser vornehmen läßt.

Ist die Einbetonierung des Ankers bis zur Höhe von zirka 500 mm unter dem zu bezeichnenden Wasserstande vorgeschritten, so wird die Staumaßhaube aufgeschraubt und mittels der Schraube genau in die Höhenlage des zu bezeichnenden Wasserstandes eingestellt. Die abgebogenen Enden der Pratzen werden mit Beton unterstampft und wird die Betonierung bis auf eine Höhe von 300 mm unter dem zu bezeichnenden Wasserstand fortgesetzt. Der darüber emporragende Teil der Staumaßhaube wird eben mit den Pratzen zylindrisch ausbetoniert, wobei die Einbringung des Betons durch eine in der erforderlichen Holzform zu belassende Öffnung zu erfolgen hat.

Die Wandungen des verbleibenden Ufereinschnittes sind in standhältiger Weise zu versichern.

Um Überschreitungen der zulässigen Wasserhöhe sogleich ablesen zu können, ist an der am besten zu beobachtenden Seite des sechseckigen Schraubenmuttergehäuses eine metrisch eingeteilte, 15 cm lange Flachschiene standfest anzubringen. Die nach unten gerichtete Maßstabteilung ist ebenfalls an jener der lotrechten Flachschienen anzubringen, welche am leichtesten zu beobachten ist (Abbildungen 2 und 3 der Beilage).

3. Wo die Verhältnisse die Herstellung des Staumaßes in der im Punkt 1 beschriebenen Weise nicht gestatten und dessen Setzung nach der im Punkt 2 angegebenen Art mit Rücksicht auf die geringe Ertragfähigkeit der betreffenden Anlage unverhältnismäßig kostspielig erscheine, kann das Staumaß in dem Falle, als fremde Rechte oder öffentliche Interessen durch den Aufstau nur in geringem Grade berührt werden, unter genauer Beobachtung der Bestimmungen des § 1 dieser Verordnung durch Anbringung von Furchen oder Flachschienen an Griessäulen oder anderen feststehenden Bestandteilen des Werkes hergestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021

Gesetzesnummer

10010216

Dokumentnummer

NOR12129454

alte Dokumentnummer

N8193512220I

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