§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Betreuung von Aufzügen

§ 2.

Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in einen Pauschalbetrag von 91,07 €. Dieser Betrag erhöht sich in Häusern mit mehr als sieben Geschossen je weiteres Geschoß um 11,77 €. Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung eines Aufzuges sowie die allfällige notwendige Reinigung der Aufzugskabinen und des Maschinenraumes zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2017

Gesetzesnummer

20009681

Dokumentnummer

NOR40187576

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)