Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten ausführen zu können:
- 1. Fertigungsmesstechnik – Schwerpunkt Produktmessung:
- a. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Erstellen von Skizzen, Ablaufplänen und einfachen fertigungsgerechten Zeichnungen,
- b. Bearbeiten und Adaptieren von Zeichnungen und einfachen Modellen mittels CAD-Software,
- c. manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen, Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen,
- d. Mitarbeiten beim Vorbereiten, Bedienen, Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen bzw. Produktionsanlagen,
- e. Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Herstellen von Elementen, Bauteilen bzw. Produkten oder beim Anbieten von betriebsspezifischen Dienstleistungen sowie beim Überwachen der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen und Sicherstellen der Produktqualität,
- f. Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen,
- g. Vorbereiten und Aufbereiten des Messgutes sowie Anwenden von betriebsspezifischen Messverfahren und Messmitteln,
- h. Erkennen von Messunsicherheiten und von Einflüssen auf Messergebnisse,
- i. Prüfen von erhaltenen Messdaten auf Plausibilität und Identifizieren von Fehlerquellen,
- j. Auswählen und Festlegen von unterschiedlichen Messtrategien, Messverfahren und Messmitteln in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kriterien,
- k. Justieren, Instandhalten und Warten von betriebsspezifischen Messmitteln,
- l. Erstellen und Adaptieren von betriebsspezifischen Messprogrammen,
- m. Lesen und Interpretieren von Messergebnissen, Berichten und visuellen Darstellungen,
- n. Protokollieren und Dokumentieren von Messungen, Aufbereiten und Visualisieren von Daten und Messergebnissen sowie Durchführen von einfachen statistischen Auswertungen,
- o. Anwenden von Problemlösungsmethoden,
- p. Präsentieren und Argumentieren von Daten und Messergebnissen gegenüber internen und externen Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise,
- q. Durchführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
- 2. Fertigungsmesstechnik – Schwerpunkt Produktionssteuerung:
- a. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Erstellen von Ablaufplänen,
- b. Mitarbeiten beim Vorbereiten, Bedienen, Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen bzw. Produktionsanlagen,
- c. Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Herstellen von Elementen, Bauteilen bzw. Produkten oder beim Anbieten von betriebsspezifischen Dienstleistungen sowie beim Überwachen der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen und Sicherstellen der Produktqualität,
- d. Probenehmen (inklusive Messgutvorbereitung und Messgutaufbereitung) sowie Durchführen grundlegender labormäßiger Methoden,
- e. Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen,
- f. Vorbereiten und Aufbereiten des Messgutes sowie Anwenden von betriebsspezifischen Messverfahren und Messmitteln,
- g. Erkennen von Messunsicherheiten und von Einflüssen auf Messergebnisse,
- h. Prüfen von erhaltenen Messdaten auf Plausibilität und Identifizieren von Fehlerquellen,
- i. Auswählen und Festlegen von unterschiedlichen Messtrategien, Messverfahren und Messmitteln in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kriterien,
- j. Justieren, Instandhalten und Warten von betriebsspezifischen Messmitteln,
- k. Erstellen und Adaptieren von betriebsspezifischen Messprogrammen,
- l. Lesen und Interpretieren von Messergebnissen, Berichten und visuellen Darstellungen,
- m. Protokollieren und Dokumentieren von Messungen, Aufbereiten und Visualisieren von Daten und Messergebnissen sowie Durchführen von einfachen statistischen Auswertungen,
- n. Anwenden von Problemlösungsmethoden,
- o. Präsentieren und Argumentieren von Daten und Messergebnissen gegenüber internen und externen Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise,
- p. Durchführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2020
Gesetzesnummer
20011203
Dokumentnummer
NOR40224164
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