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§ 2 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
01.1.2023 bis 31.12.2023 (BGBl. II Nr. 21/2024)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.