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§ 2 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.2022 bis 31.03.2023 (BGBl. II Nr. 99/2023)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Kartonagewarenerzeuger