§ 2.
Die Grenzen der Sperrgebiete verlaufen entlang der gemeinsamen Grenze jener Grundstücke, die mit ihrer Bezeichnung in den Katastermappen der Katastralgemeinde St. Martin I bei Villach in den Anlagen 1 und 2 angeführt sind, und innerhalb von Grundstücken entlang jener Linie, die in den Anmerkungen dieser Anlagen nach Merkmalen der Katastermappe bezeichnet sind.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Gesetzesnummer
10005380
Dokumentnummer
NOR12059677
alte Dokumentnummer
N4197214738L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
