materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 162/2024
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2023),
- beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 435/2023 hinterlegt und am 12. Juli 2023 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
- 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2023 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2024
Gesetzesnummer
20012357
Dokumentnummer
NOR40255671
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