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§ 2 Elfter Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2003

§ 2.

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20002963

Dokumentnummer

NOR40045567

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