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§ 2 DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

Entlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 2.

Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (§ 3) oder im Wege einer Rückerstattung (§ 4) herbeigeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2022

Gesetzesnummer

20011998

Dokumentnummer

NOR40246881

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