§ 2 Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters“, Akademische Mediatorin“, Akademischer Mediator“ und akademischer Grad Master of Science“, European Consulting Management Organisation

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

„Master-Lehrgang Konfliktbearbeitung und Mediation“

§ 2.

Die European Consulting Management Organisation (ECMO) in Wien ist berechtigt, den „Master-Lehrgang Konfliktbearbeitung und Mediation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des „Master-Lehrganges Konfliktbearbeitung und Mediation“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2026

Gesetzesnummer

20004146

Dokumentnummer

NOR40065586

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