Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2023
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21.4.2023 bis 24.05.2024 (BGBl. II Nr. 98/2023)
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