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§ 2 Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
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01.3.1976 bis 28.01.2003 (BGBl. I Nr. 111/2002)
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