vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.2.2014

§ 2

Das Anerkennungszeichen ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) ist gestattet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)