Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Mobilitätsservice ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Kunden über Dienstleistungen des Betriebes und seiner Partnerunternehmen informieren und beraten,
- 2. Kunden- und Verkaufsgespräche, auch in einer Fremdsprache, führen,
- 3. Betriebliche Marketinginstrumente im Arbeitsbereich einsetzen und Produkte am Markt platzieren (Vertrieb),
- 4. Serviceleistungen durchführen bzw. veranlassen,
- 5. die jeweils optimalen Verkehrsleistungen planen, erstellen, anbieten und verkaufen,
- 6. Verkehrsleistungen mit anderen Unternehmen abstimmen,
- 7. auf Leistungsstörungen flexibel und kundengerecht reagieren,
- 8. administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 9. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 10. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Schlagworte
Kundengespräch, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20002884
Dokumentnummer
NOR40044598
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
