Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Gäste empfangen, beraten, verabschieden,
- 2. Reservierungen, Stornierungen annehmen und Zimmerbelegung planen,
- 3. Telefongespräche, Korrespondenz , und Benachrichtigung der Gäste weiterleiten,
- 3. Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten,
- 4. einschlägige Formulare ausfüllen und Hotelrechnungen erstellen,
- 5. Abrechnungen mit Reiseveranstaltern erstellen, und beim Abrechnen von Schecks, Kreditkarten sowie beim Ab- und Umrechnen von fremden Währungen mitwirken,
- 6. beim Führen der Kasse mitwirken,
- 7. bei Bestellungen sowohl des Waren- als auch des Dienstleistungsbereiches mitwirken,
- 8. Liefertermine überwachen und Maßnahmen bei Verzug ergreifen,
- 9. bei der Erstellung und Kalkulation der Tages-, Speise- und Getränkekarte mitwirken,
- 10. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 11. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 12. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Schlagworte
Warenbereich, Tageskarte, Speisekarte, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20003148
Dokumentnummer
NOR40049152
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