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§ 2 Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.2014

Ziele der bestmöglichen ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung im Tiroler Oberland

§ 2

Ziele (Kapitel 3.4 und 3.5 des Rahmenplanes) der bestmöglichen ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung im Tiroler Oberland sind:

  1. 1. Die Identifikation von Gewässerabschnitten für die Errichtung möglicher Standorte oder die mögliche Erweiterung bestehender Standorte im Tiroler Oberland zur wesentlichen Erhöhung der Stromerzeugung aus Wasserkraft sowie zur Verdoppelung der derzeit verfügbaren Nennleistung aus Speicher- oder Pumpspeicherkraft.
  2. 2. Der Erhalt und die Erreichung eigenständiger Bestände für die Leitfischarten Äsche, Bachforelle und Koppe – durch entsprechende Abundanz und Altersstruktur dieser Leitfischarten – als gutes ökologisches Potenzial im Inn von der Staatsgrenze zur Schweiz bis zur Mündung der Sill sowie der Schutz sehr guter oder sehr sensibler Gewässerstrecken und die Erhaltung des bestehenden guten ökologischen Zustandes oder des guten ökologischen Potenziales bei weiteren möglichen Standorten im Planungsgebiet.

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