Begriffsbestimmungen
§ 2.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als
- 1. Soldat: jeder Angehörige des Präsenzstandes des Bundesheeres (§ 1 des Wehrgesetzes 1978);
- 2. Dienst: alle Verrichtungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Bundesheeres dienen, einschließlich der Maßnahmen, welche die notwendigen Voraussetzungen für diese Aufgabenerfüllung bilden;
- 3. Einsatz: Dienst
- a) zur unmittelbaren Gewährleistung der Unabhängigkeit nach außen sowie der Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes mit militärischen Mitteln,
- b) im Rahmen von Assistenzeinsätzen oder Auslandseinsätzen,
- jeweils einschließlich der Bereitstellung und des Anmarsches zu einem solchen Dienst, und
- c) bei voller Bereitschaft;
- 4. Befehle: alle von Vorgesetzten gegenüber Untergebenen getroffenen Anordnungen (Gebote und Verbote) zu einem bestimmten Verhalten;
- 5. Vorgesetzter: wem auf Grund besonderer Anordnung (Gesetze, Verordnungen, Organisationsvorschriften, Dienstanweisungen und Befehle) das Recht der Befehlsgebung gegenüber jenen Soldaten zusteht, die auf Grund dieser Anordnung an seine Befehle gebunden sind (Untergebene);
- 6. Ranghöherer: ein Soldat, der im Verhältnis zu einem anderen Soldaten einen höheren Dienstgrad führt; bei gleichem Dienstgrad der im Dienstgrad Ältere, bei gleichem Dienstgradalter der an Lebensjahren Ältere;
- 7. Heereskörper: Korps, Divisionen, Brigaden und gleichwertige Organisationseinrichtungen;
- 8. Truppenkörper: Regimenter, selbständige Bataillone, Geschwader und gleichwertige Organisationseinrichtungen;
- 9. Einheit: Kompanien, Batterien, Fliegerstaffeln und gleichwertige Organisationseinrichtungen;
- 10. Einheitskommandant: der Kommandant einer Einheit oder ein diesem gleichgestellter Kommandant;
- 11. Garnisonsort: der durch besondere Vorschriften bestimmte territoriale Bereich, in dem Teile des Bundesheeres ständig untergebracht sind;
- 12. Garnison: die Gesamtheit der in einem Garnisonsort ständig untergebrachten Teile des Bundesheeres.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2023
Gesetzesnummer
10005468
Dokumentnummer
NOR40034607
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