§ 29a
Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit
(1) Mit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:
- a) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 30),
- b) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes (§ 31),
- c) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alters (§ 33a),
- d) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Wiedereingliederung (§ 33b),
- e) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege (§ 33c) oder
- f) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung (§ 33d).
(2) Durch eine Herabsetzung nach Abs. 1 wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.
23.12.2024
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