Bestehende Entgeltansprüche
§ 29
Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Bestehende Entgeltansprüche
§ 29
Durch das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes werden bestehende, für den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche nicht berührt.
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