Einfuhrkontrolle von Saatgut
§ 29
Die Einfuhrbewilligung bildet bei der Überführung von Saatgut in den zollrechtlich freien Verkehr eine erforderliche Unterlage zur Anmeldung gemäß Art. 163 des Zollkodex.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)