Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
§ 29
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)