§ 28c
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
14.02.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
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