§ 28 StKDBR

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2023

§ 28

Erhöhung des Urlaubsausmaßes von Primarärztinnen/Primarärzten

Die Primarärztin/Der Primararzt hat Anspruch auf Erhöhung des Erholungsurlaubes im Ausmaß von acht Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses im laufenden Kalenderjahr ist eine Aliquotierung vorzunehmen.

15.11.2023

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