Verlautbarungen
§ 28
Die von der Apothekerkammer beschlossenen Geschäftsordnungen, Umlagenordnung, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Datenschutzverordnung und sonstigen Satzungen sind in der Österreichischen Apotheker-Zeitung zu verlautbaren.
Verlautbarungen
§ 28
Die von der Apothekerkammer beschlossenen Geschäftsordnungen, Umlagenordnung, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Datenschutzverordnung und sonstigen Satzungen sind in der Österreichischen Apotheker-Zeitung zu verlautbaren.