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§ 27 Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Elektroinstallation der Oberstufe, der Elektroinstallation der Unterstufe und der Errichtung von Blitzschutzanlagen
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01.3.1983 bis 13.12.1994 (BGBl. Nr. 972/1994)
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