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BGBl III 277/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

277. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter
(NR: GP XXIV RV 1893 AB 1925 S. 173. BR: AB 8797 S. 814.)

277.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Faymann

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