Evaluierungskriterium „Qualitätsmanagementaspekte“
§ 26.
In der Ordination oder Gruppenpraxis sind jeweils freiwillig, sofern nicht bereits gesetzlich verpflichtend geregelt,
- 1. Qualitätsmanagementsysteme,
- 2. die Teilnahme an Disease Management Programmen,
- 3. die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Projekten/Aktivitäten zu Patientensicherheit und Risikomanagement
- 4. die Verwendung einer Arztpraxissoftware,
- 5. die Teilnahme an Qualitätszirkeln,
- 6. die Verwendung von Diagnosedokumentation inkl. einer entsprechenden Codierung sowie
- 7. die Durchführung von Patientenbefragungen
- geplant oder umgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2024
Gesetzesnummer
20012576
Dokumentnummer
NOR40261732
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