9. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE
Einteilung
§ 260
§ 260. Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 vorgesehen.
9. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE
Einteilung
§ 260
§ 260. Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 vorgesehen.