§ 25
Anwendung des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991
Auf die vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach diesem Abschnitt durchzuführenden Verfahren zur Erlassung von Bescheiden findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 Anwendung.
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