Konkurrenzklausel
§ 25
Eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird, ist unwirksam.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Konkurrenzklausel
§ 25
Eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird, ist unwirksam.
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