Verbindung zur Historikerkommission
§ 25
Der Vorsitzende der österreichischen Historikerkommission benennt eine Verbindungsperson zur Schiedsinstanz.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verbindung zur Historikerkommission
§ 25
Der Vorsitzende der österreichischen Historikerkommission benennt eine Verbindungsperson zur Schiedsinstanz.
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