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§ 25 Bundes-Seniorengesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1998

6. Abschnitt

Übergangs- und Schlußbestimmungen Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

§ 25

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.

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