10. Unterabschnitt
BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG UND BEAMTE IN HANDWERKLICHER VERWENDUNG Einteilung
§ 252.
Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind die Verwendungsgruppen A bis E, für die Beamten in handwerklicher Verwendung die Verwendungsgruppen P 1 bis P 5 vorgesehen.
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