§ 24a
Fortzahlung der Bezüge während einer Präsenzdienstleistung
Für die Fortzahlung der Bezüge während einer Präsenzdienstleistung sind die für die Vertragsbediensteten des Landes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2002
18.02.2021
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