§ 24 StKBFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 24

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der weiblichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der männlichen Form und umgekehrt.

09.02.2021

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